R. Civ. P. 1.390 without application or court order.50 Other investigative methods may be used provided that a request for additional disclosure is made and a court order is obtained authorizing further disclosure.51 Most courts agree that documents and information obtained in the ordinary course of business or pursuant to public requirements unrelated to litigation, are not entitled to protection.19 These courts generally accept the principle that the mere likelihood of litigation is not sufficient to protect documents and information from discovery.20 Therefore, investigations and reports of occurrences following an accident cannot be considered a product of work if they are necessary in the ordinary course of business. For example, the early stages of investigating insurance company claims may be considered part of the ordinary course of business in deciding whether to recognize or deny the claim and whether the insurer should seek subrogation against the negligent party.21 In most of these cases, the courts rely on the testimony of those who conducted the investigation or prepared the statement of reasons. This, in turn, would diminish the effectiveness of our legal system and serve the cause of justice poorly. The Public Records Act applies to articles and materials held by attorneys employed in the State of Florida59 and, therefore, the work product doctrine generally does not apply to protect such items from discovery or inspection. However, because this Act only applies to public records, it may not apply to the discovery of oral testimony by the filing of a Crown official or employee.60 Therefore, privileges normally applicable to oral testimony, such as solicitor or work product privilege, cannot be affected by the Public Records Act.61 The privilege not to disclose rests with the prosecutor. The courts generally find that there is no protection for work done prior to the lawyer`s intervention. For example, the work of an investigator hired by an insurance company before hiring a lawyer or filing a lawsuit is not protected. To be protected under the doctrine of immunity of work products, the material in question must have been created in anticipation of litigation or legal proceedings. The product of work doctrine applies to expert witnesses who do not testify and who are hired only in an advisory capacity in preparation for trial.52 Therefore, their identity and the facts and opinions they represent do not normally have to be disclosed.53 However, there are exceptions that allow the result of the work of a non-witness expert to be discovered.
The discovery is admissible if the expert carries out a physical or mental medical examination in accordance with Fla. R. Civ. P. 1.360 or if extraordinary circumstances are demonstrated to the court which prevent the party requesting prior disclosure from obtaining facts or opinions on the same subject by other means54. General principles The main objective of the work product doctrine is to obtain the effective assistance of lawyers and others involved in the preparation of a case for trial. Maintaining the confidentiality of communications between the client, counsel and others used in litigation preparation – particularly privacy in the development of legal theories, opinions and strategies – promotes the effectiveness of legal aid on which our adversarial justice system depends. However, the courts recognize that the parties must be allowed to become aware of the relevant facts through a liberal interpretation of the rules of inquiry in order to achieve a fair resolution of the dispute. In order to accommodate these often divergent and conflicting political considerations, courts provide absolute or near-absolute protection for the work product, including mental impressions, conclusions, opinions and legal theories relating to litigation, while allowing for the discovery of another work product if substantial necessity and undue hardship are demonstrated.
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die im Kosmetikinstitut
Stella Perfect Beauty erbracht werden.
§ 2. Ausführungsort
Sämtliche Leistungen werden ausschließlich im Kosmetikinstitut Stella Perfect
Beauty erbracht.
§ 3. Ausführungszeit
Ist die Ausführung der Leistungen auf der Grundlage der Vertragskondition
Standardpreis oder Internetpreis vereinbart,
ist die vereinbarte Zeit zur Ausführung der gebuchten Leistungen von beiden
Seiten nach Möglichkeit einzuhalten.
Die Vertragskondition Internetpreis ist grundsätzlich nur bis 24 Stunden vor
dem gewünschten Termin online buchbar.
Die Ausführungszeit ist nur annähernd bestimmt. Zeitverschiebungen und
Verzögerungen an einem Behandlungstermin, gleich
von welchem Vertragspartner verursacht oder zu vertreten, sind bis zum
Ablauf einer Frist von bis zu 15 Minuten unerheblich.
Kann oder will der Auftraggeber bei Leistungen, die sich über mehrere
Behandlungstermine erstrecken, einen Behandlungstermin
nicht in Anspruch nehmen, ist auf sein Verlangen ein Ersatztermin für den
ausgefallenen Termin zu vereinbaren. Soweit sich
nicht aus zwingenden gesetzlichen Gründen etwas anderes ergibt, ist dies
jedoch nur möglich, wenn dies von dem Auftraggeber
vor Beginn des jeweiligen Behandlungstermins verlangt wird.
Termine für die Ausführung der Leistungen des Kosmetikinstituts Stella
Perfect Beauty sind für beide Seiten fest
verbindlich, wenn die Ausführung der Leistungen auf der Grundlage der
Vertragskondition Sparticket / Sparpreis vereinbart
worden ist.
Diese Vertragskondition ist nur bis 48 Stunden vor Beginn der Ausführungen
der Leistungen am ersten Behandlungstermin
vereinbar. In diesem Fall werden die Leistungen nur zu dem vereinbarten
Termin ausgeführt. Zeitverschiebungen und
Verzögerungen sind nur bis zum Ablauf einer Frist von 15 Minuten
unerheblich. Nach Ablauf dieser Frist besteht, soweit
dies vom Auftraggeber verursacht ist, ein Anspruch des Auftraggebers auf die
Durchführung der Leistungen nicht mehr. Bei
Leistungen, die sich über mehrere Behandlungstermine erstrecken, gilt dies
für den jeweiligen Behandlungstermin entsprechend.
Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr der gezahlten Vergütung bestehen
nur, wenn sich dies aus zwingenden gesetzlichen
Gründen ergibt.
§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise für die Ausführung der Leistungen des Kosmetikinstituts Stella
Perfect Beauty richten sich nach der aktuellen
Preisliste, die vor Ort zur Einsicht ausliegt und unter
www.stellaperfectbeauty.de abrufbar ist.
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bar oder mit EC zu leisten.
Sind die Leistungen des Kosmetikinstituts Stella Perfect Beauty auf der
Grundlage der Vertragskondition Standardpreis
oder Internetpreis zu erbringen, wird die gesamte Vergütung nach Ausführung
der Leistungen oder im Falle von Leistungen,
die sich über mehrere Behandlungstermine erstrecken, nach dem ersten
Behandlungstermin fällig.
Sind die Leistungen des Kosmetikinstituts Stella Perfect Beauty auf der
Grundlage der Vertragskondition Sparticket / Sparpreis
zu erbringen, wird die gesamte Vergütung bei Abschluss dieses Vertrages
sofort fällig.
§ 5. Nichtabnahme von Leistungen
Für den Auftraggeber besteht bis zum Beginn der Ausführung der Leistungen am
ersten Behandlungstermin ein vertragliches
Rücktrittsrecht, wenn zwischen den Vertragspartnern die Vertragskondition
Standardpreis vereinbart worden ist.
Bei anderen Vertragskonditionen ist ein vertragliches Rücktrittsrecht
ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Widerrufs- Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben
davon unberührt.
§ 6. Gewährleistung
Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Ausführungen des Auftrages
sind auf Nacherfüllung beschränkt, wobei das
Kosmetikinstitut Stella Perfect Beauty wahlweise die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Nachlieferung erbringen kann. Bei
Fehlschlägen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner
Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Bei unerheblichen Mängeln ist ein Rücktrittsrecht
ausgeschlossen.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen
Mangelfolgeschäden, sind grundsätzlich
ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der
Verletzung wesentlicher oder vertragstypischer
Vertragspflichten von Mitarbeitern des Kosmetikinstituts Stella Perfect
Beauty sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit des Auftraggebers. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag
bleibt unberührt.
§ 7. Haftung
Soweit sich nicht aus § 6 etwas anders ergibt, haftet das Kosmetikinstitut
Stella Perfect Beauty für Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers aus vertraglichen Pflichtverletzungen, der Verletzung von
Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus
unerlaubter Handlung nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Absatz 1 gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die
Haftung aufgrund der Verletzung wesentlicher oder vertragstypischer
Vertragspflichten oder zugesicherter Eigenschaften. Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
§ 8. Nebenbestimmungen
Auf den mit dem Kosmetikinstitut Stella Perfect Beauty geschlossenen Vertrag
und diese Geschäftsbedingungen findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Abweichende oder ergänzende Bestimmungen zu diesem Vertrag wie Nebenabreden
sind nur verbindlich, wenn sie von Kosmetikinstitut
Stella Perfect Beauty schriftlich bestätigt worden sind.
Soweit einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen
sowie des Vertrages selbst nicht berührt.
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